Blogarchiv
UFOlogie - Leichtfertiger Umgang mit Good-Ufo-Bewertung bei DEGUFO!

 

 

Leichtfertiger Umgang mit angeblichen 'Good-Ufo'-Bewertungen bei  der DEGUFO!
Leider sind in der Vergangenheit in Deutschland vermeintliche UFO-Beobachtungen mangels umfangreichen IFO-Wissen für 'Good-UFO'-Fälle eingestuft worden,
was im krassen Gegensatz zu den Entwicklungen der seriösen und kritischen UFO-Forschung mit den Erkenntnissen aus dem extrem-reichhaltigen IFO-Pool steht.
Es geht hier wirklich nicht um die "Lichtlein-Fälle" welche Alles sein können (und auch aus dem Spektrum des IFO-Pool auch sind!) sondern umBeobachtungen,
welche sich sehr wohl klassifizieren, wenn man nicht alle redlichen Vorsätze in der UFO-Vor-Ort-Recherche und Nachrecherche außer Acht lässt!
Fall-Liste übernommen aus DEGUFO-Forum Nr.71-November 2011:
Ufo-Sichtungen über dem Bundeswehr-Truppenübungsplatz Speyer
DEGUFO: Immer wieder werden UFO-Sichtungen über militärischen Einrichtungen rund um den Erdball gemeldet. Bei vielen dieser Sichtungen sind Erklärungen schnell auszumachen. Beispielsweise werden oft Experimentalflugzeuge beobachtet, die eben in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt und deren Erscheinungsbild für uns als Augenzeugen sehr fremdartig sind.
Aber bei weitem nicht alle Sichtungen über Militärbasen können auch erklärt werden! Immer noch gibt es zahlreiche Beobachtungen, die sowohl von Zivilpersonen als auch von Militärpersonal oder Radarpersonal selbst gemacht werden und nicht erklärt werden können.
CENAP: Hier wird gleich zu Anfangs eine Rechtfertigung für die Good-Ufo-Klassifizierung vorgenommen indem Herr Knörr auf weltweite Sichtungen verweist ohne einzelne Fälle im Vergleich aufzuführen. Kann er auch nicht, da die Spekulationen über Beobachtungen z.B. über Edwards-AFB in den USA (wo es tatsächlich Testflüge gibt) oder gar Area-51 Groom Lake welche hier bewusst geschürrt werden nicht greifen! 
Bei dem "Bedarfs-Truppenübungsplatz" der Bundeswahr handelt es sich um ein Areal welches seit Jahrzehnten still liegt und nur bei "Wasser-Anlandungsübungen" am nahen Rhein zusätzlich genutzt wurde. Die letzte Übung liegt viele Jahre zurück und kommt bei den nachfolgenden 2 Fällen eigentlich gar nicht in Betracht. Zusätzlich gilt zu erwähnen dieses Gelände relativ frei zugänglich ist, aber natürlich mit Betretverbot-Schildern der Bundeswehr gekennzeichnet. Da ja nicht auszuschließen ist, das Übungsmunition leichtfertiges Betreten gefährdet, aber dennoch gibt es "Trampelpfade" welche Einheimische kennen und als Abkürzungen benutzen ( so eine Aussage eines Anwohners gegenüber CENAP).

DEGUFO: …So auch bei zwei Sichtungen eines jungen Augenzeugen in Speyer in Rheinland-Pfalz. Der junge Mann konnte sich seine Sichtungen nicht erklären und fand das Forum Alien.de auf dem er diese erst einmal postet, um jemanden zu finden, der diese Sichtungen näher untersuchen würde. Ich meldete mich in meiner Funktion als Sichtungsermittler und Mitglied der DEGUFO bei dem Zeugen und untersuchte den Fall umfassend.
 
CENAP: Anzumerken wäre, das besagter Zeuge in diesem Forum erst eimal Tage warten musste, bevor ansässige UFO-Gruppen auf seine Post reagierten und erst als CENAP darauf aufmerksam machte, begann der "Recherchenspuk", da man dem Zeugen ein kleines Frageblatt (DEGUFO-Fragebogen) zusandte und ein Vor-Ort-Besuch erst Monate später erfolgte!

DEGUFO: Zuerst betrachten wir uns einmal das Original-Posting des Herrn C., das ich hier als Zitat wiedergebe. Herr C. beschrieb am 08.11.2010 abends folgende Sichtungen im Internetforum:
Die erste Sichtung war Anfang diesen Jahres (2010) in der Nacht vom 16. auf den 17.01.10 zwischen 4.00 und 5.30 Uhr morgens in Speyer 67346. Ich kam gerade von einer Geburtstagsfeier und war auf dem Nachhauseweg. Als ich den Bundeswehrübungsplatz überquerte, schaute ich mir den sternenklaren Himmel an und sah Flugzeuge am Himmel blinken. Doch plötzlich kam mir eines sehr eigenartig vor, so dass ich stehen blieb. Es blinkte in vielen verschiedenen Farben (gelb, rot, grün, blau…) und als ich genauer hinsah, erblickte ich gleich 4 Stück von ihnen. Sie flogen komische Formationen, waren geräuschlos und sehr zackig unterwegs. Es faszinierte mich sehr, hat mir aber auch Angst gemacht.
Die zweite und zugleich atemberaubendste Sichtung ist mir heute am 8.11.10 um 19.45 Uhr widerfahren. Ich war gerade auf dem Weg in unser Privatgrundstück, wo Baumaterialien der Firma meines Vaters gelagert sind, die gerade neben dem besagten Bundeswehrübungsplatz hier in Speyer liegt.
Ich fuhr auf dem Feldweg und war schon fast am Ziel, links von mir war der umzäunte Bereich des Übungsplatzes, rechts von mir Feld und geradeaus weiter eine abgelegene Wirtschaft, wonach dann das Grundstück kommt. Auf halber Strecke dieses Feldweges sah ich, wie ein sich drehendes Fluggerät hinter den Bäumen hervorkam. Es war ziemlich langsam unterwegs und hatte den Anschein, als ob es schweben würde. Ich stieg sofort aus dem Auto und machte das Licht aus. Da es schon ziemlich dunkel war, konnte ich das Flugobjekt nur in seinem Umriss und als blinkendes Objekt erkennen. Es leuchtete wieder in vielen verschiedenen Farben (gelb, rot, grün, blau…), es drehte sich um seine eigene Achse und war völlig geräuschlos. Es war vielleicht 500 Meter von mir entfernt und war gerade mal so groß wie ein normaler PKW! Es schwebte über den Militärplatz als ob es nach etwas suchen würde, danach flog es in meine Richtung und ich bekam es mit der Angst zu tun. Ich versuchte das Auto zu starten, aber es ging nicht an! Ich blieb zitternd im Auto sitzen und beobachtete das Objekt weiter. Es machte kehrt und schwebte gemütlich nach rechts Richtung Feld und verschwand blitzschnell hinter Bäumen bei den Schrebergärten.
CENAP: Hier werden Berichte aus dem Internet-Forum zitiert und nicht aus den angeblich ausgefüllten zwei Fragebögen und so wird weiter auf nachfolgende Chat´s mit dem Zeugen verwiesen.

DEGUFO: Die beiden Sichtungen sind nicht nur auf den ersten Blick sehr interessant. Die ersten Schritte zur Falluntersuchung waren die Kontaktaufnahmen mit dem Sichtungszeugen, die dann auch zuerst über ICQ in einem privaten Chat erfolgte. Während dieses Chats konnte ich noch einmal alle wichtigen Aspekte der Sichtungen an sich und auch wesentlich Wesenszüge des Sichtungszeugen abklopfen. Der Zeuge machte auf mich einen sehr integren Eindruck. Er steht noch in der Ausbildung und möchte auf gar keinen Fall, dass durch die Veröffentlichung seine berufliche Zukunft gefährdet wird. Aus diesem Grund hab ich ihm geraten, lieber anonym zu bleiben.
 
CENAP: Hier sticht die Einflussnahme auf den Zeugen heraus, bei welcher dem Zeugen suggeriert wird seine Beobachtung anonym zu belassen da sich die Beobachtung über einem Militärbereich befindet, fehlte nur noch die Warnung vor den MIBs! Solche Vorgehensweisen mögen in den 60iger Jahren in der Ufologie ihre Heimat haben, aber im Jahre 2012 sind solche Anwandlungen (auch wenn der Untersucher sie für sich so glaubt und glauben WILL) bei der Untersuchung fehl am Platze!
Ebenso stellt sich nicht die Frage ob Chats für die Beurteilung eines Zeugen geeignet sind, da nur im direkten Gegenüber solche möglich sind, Alles andere ist Kaffeesatz lesen.
 
 
DEGUFO: Natürlich kommt man in heutiger Zeit an dem Thema UFO nicht mehr vorbei und so hat der Zeuge ein wenig Vorwissen, das er meiner Meinung nach jedoch nicht negativ auf die Sichtungen überträgt. Er kommt mir sehr aufgeschlossen und ehrlich daher.
Weitere Chat-Sitzungen folgten, und ich sendete ihm zwei Fragebögen der DEGUFO, in denen er seine Sichtungen nochmals ausführlich dokumentierte.
CENAP: Es stellt sich auch hier nicht die Frage der Vorbelastung des Zeugen, da sich dieser in einem speziellen UFO-Forum meldete, welches in seinen verschiednen Threads genau die Themen behandelt welche in der Ufologie spekulativ gehandelt werden (im speziellen der CE-II-Fälle). Auch muss man wissen, das der DEGUFO-Fragebogen aus einem kleinen Din-A5-Blättchen besteht, welches beidseitig einen kleinen Fragekomplex beinhaltet und nicht geeignet ist "Sichtungen nochmals ausführlich zu dokumentieren" bzw. ganze Texte der Beobachtung darauf festzuhalten.

DEGUFO: Zeitnah zur Meldung der Sichtung gingen von mir mehrere Anfragen hinaus; an die Polizeiinspektion Speyer, den Flughafen Speyer, den Flugsportverein Speyer, das auf dem Flughafen ansässige Heißluftballonteam und die Flugüberwachung. Alle Stellen bescheinigten mir, dass nichts Außergewöhnliches gemeldet wurde und konnten mir auch nicht bei der Frage weiterhelfen, ob ihnen Flugkörper bekannt wären, die zu Verwechslungen führen könnten.
CENAP: Telefon scheint bei DEGUFO untauglich zu sein, aber nicht nur dies, peinlich wird´s wenn man durch eigenen Mangel an IFO-Kenntnissen bei den Stellen nachfrägt, welche zur Stützung einer Fall-Ermittlung-These herangezogen werden.
Sicherlich ist ihnen aufgefallen das zwei Anfragen fehlten, die eine wäre der Modellflugverein gewesen welcher CENAP kontaktierte und die Aussage bekam, das man gerne auf stillgelegten Militärbereichen ( so auch in Speyer) seine Flugmodelle fliegen lässt. Ist natürlich für Ufologen ein absolutes Unding und so erst gar nicht in Betracht gezogen.
Des weiteren wird mit keinem Wort die astronomische Überprüfung anhand eines Astro-Programms von Herrn Knörr erwähnt, da zu vermuten ist, er widerum dieses erst gar nicht in Betracht zog oder gar nicht im Besitz eines solchen ist.

DEGUFO: Ebenso wurden die Bundeswehreinrichtungen in Speyer angeschrieben, ob diese an den Sichtungsdaten eventuell Geräte im Einsatz hatten, die für Verwechslungen sorgen konnten, oder ob die Teilnehmer der Übungen selbst irgendwelche Beobachtungen gemacht hatten. Vom Kommandanten der Einheit, die auf dem Truppenübungsplatz an besagten Tagen ihre Übungen abgehalten hatte, erhielt ich eine Mitteilung, dass er die Soldaten einer Befragung unterzogen hätte, und diese angeblich nichts bemerkt hätten, das die Sichtung hervorgerufen haben könnte. Jedoch bekräftigte er sein Interesse daran, über meine weiteren Recherchen informiert zu werden, was an sich schon sehr interessant ist und von mir unbewertet stehen gelassen wird.
CENAP: Wiederum wird der Versuch gemacht mit angedeuteten Recherchen Überprüfungen durchgeführt zu haben. Aber sind diese wirklich gemacht worden, außer das hier das Interesse des Kommandanten bewusst ins "Top Secret" gestellt wird, aber selbstverständlich "unbewertet"! Für wie Dumm hält hier der Untersucher seine Leserschaft??? Ist doch klar, wenn der Kommandant erfährt das möglicherweise Unberechtigte auf dem Truppenübungsplatz waren, das er darüber mehr erfahren will, da er ja für die Aufsichtspflicht verantwortlich ist und aber rein gar nix mit Spekulationsspiel von Herrn Knörr zu tun hat.

DEGUFO: Bei einem persönlichen Treffen mit dem Zeugen am Sichtungsort und eingehender Besprechung des Falles anschließend auf dessen bereits im Bericht erwähnten Grundstück in der Nähe des Truppenübungsplatzes bestätigte sich meine positive Einstellung gegenüber dem Zeugen und auch gegenüber der Sichtung.
CENAP: Ist eine positive Einstellung zur Sichtung (was auch immer Herr Knörr damit meint) ein Kriterium für ein "Good-Ufo"???

DEGUFO: Eine Möglichkeit der Erklärung der Sichtung wären beleuchtet Modellflugzeuge, wie sie in letzter Zeit  oft auftauchen und für Verwechslungen bzw. UFO-Meldungen am Nachthimmel sorgen. Ich leitete dem Zeugen entsprechendes Video zu und sprach ihn auch während meines persönlichen Besuchs mehrfach darauf an. Seiner Meinung nach war die Größe des Objektes für ihn eindeutig und mit einem Modellflugzeug nicht vereinbar. Ebenso die Flugbewegungen und das Fehlen von Geräuschen bei seinen Sichtungen entsprachen nicht dem, was wir von Modellflugzeugen kennen.
CENAP: Ein einzelnes Video dem Zeugen als Beispiel für ein Modellflugzeug zu zeigen und darauf hin eine Absage dazu bekommen ist eigentlich von Anfang an klar. Wie soll ein Zeuge die Erscheinungsformen und Flugverhalten von Modellflugzeugen kennen, wenn selbst der Ermittler keine Ahnung davon hat. Die Aussage das die Flugbewegung und die Geräuschlosigkeit die Modellflugzeug-These nicht stützen ist grundlegend Falsch! Die Vielfältigkeit der Modellflugzeuge von Typ und Gestalt sowie von Tragflügeln, Helikoptern und Quadrokoptern ist emens und die dazugehörigen Flugmanöver ebenfalls! Von den LED-Beleuchtungs-Ausstattung-Vielfalt einmal gänzlich abgesehen.
Die Aussage das man die Beobachtungsabläufe nicht von einem Modellflugzeug kennt, belegt die Problematik sowie die fatale Recherchen-Pleite sich nicht einmal mit einem Modellflugzeug-Club in der Pfalz in Kontakt zu setzen um sich darüber ein besseres Bild zu machen.

DEGUFO: Mein Kollege Christian Czech/DEGUFO hat die Sichtungen von Herrn C. lediglich anhand der Sichtungsmuster untersucht und ist zu folgendem Schluss gekommen:
Zur Sichtung 1: Der Zeuge beschreibt ein farbwechselndes Objekt, welches sich in Richtung Westen befunden hat. Zum Ende der Sichtung befand sich dieses im Norden. Der Farbwechsel  wurde mit Gelb/Rot/Grün/Blau beschrieben. Weiterhin sind folgende Angaben relevant: Uhrzeit (früh morgens) sowie die Geburtstagsparty. Dem Sichtungsbericht ist zu entnehmen, dass die Party die ganze Nacht lief, demnach ein Schlafdefizit vorhanden war. Ungeklärt ist das Vorhandensein von Alkohol. Legt man beide Tatsachen auf die Wahrnehmung um, so kann mit mit Sicherheit davon ausgehen, dass diese beeinträchtigt war.
Als nächstes schauen wir uns die Stimulipalette an. Farbwechselndes Objekt in Spektralfarben: Es kommt ein Stern/Planet in Frage. Als Nächstes fertigen wir eine Rekonstruktion des Himmels an und werden in der Tat fündig: Am nordwestlichen Horizont befand sich der Stern Capella im Fuhrmann. Dieser Stern ist berühmt für seinen Spektrallichtwechsel. Der Stern stand zum Sichtungszeitpunkt niedrig am Himmel, so dass das Farbenspiel noch deutlich verstärkt wurde. Dies ist u.a. bedingt durch aufsteigendes Wärme (es war Winter). Nimmt man die veränderte Wahrnehmung noch mit in die Betrachtung, so könnte es möglich sein, dass der Zeuge dies so wahrnahm.
Sichtung 2: Die Sichtung ist eigentlich vom Typus her identisch mit der ersten. Es wurde beschreiben, dass das Objekt langsam unterwegs war, ja, es schwebte. Beim Schweben kann man eigentlich von einem Faststillstand ausgehen. Außerdem wurde gesagt, dass das Objekt rotierte. Was mit Rotieren genau gemeint ist, wurde in der Sichtungsbeschreibung nicht erwähnt. Die Größenangabe "wie ein PKW" ist relativ zu betrachten, solange keine Mondvergleichsschätzung vorliegt. In beiden Fällen wurde von "Angst" gesprochen. In diesem Fall soll es sogar zu einer CE-II Wechselwirkung mit dem Auto gekommen sein.
Da der Fall dieselben Merkmale aufweist, wie der erste Fall, prüfen wir auch hier, was sich in der Sichtungsrichtung ONO auffälliges am Himmel befunden haben könnte. Und, was befand sich zum Sichtungszeitpunkt am Himmel? Genau, ebenfalls unser Blinkstern Capella. Nun muss man schauen, wie weit der Zeuge durch das erste Ereignis in seiner Angst geprägt wurde und wie groß die Prädisposition des Zeugen ist. Denkbar wäre ein Flashback bei erneuter Konfrontation mit dem gleichen Phänomen. Sein Username zeigt aber, dass er sich in der Literatur auskennen dürfte. In sofern stellt sich die Frage, ob die ganzen Begleiterscheinungen sowie das Objektverhalten sich tatsächlich so abgespielt haben. Bei der CE-II Wechselwirkung, wo der Motor nicht ansprang, hätte aber neben dem Motor auch die Straßenbeleuchtung ausfallen müssen, wenn es sich um eine Objektinterferenz gehandelt haben soll. Andernfalls könnte man den vermeintlichen Autoausfall mit der Aufregung erklären, die in einer Fehlbedienung mündete.
CENAP: Bevor nun Herr Knörr Stellung nimmt zu seinem Kollegen, gibt es eine Anmerkung zu CENAP um auch deren Vermutung zum Fall zu diskreditieren…

DEGUFO: Ich stimme den Ergebnissen von Christian Czech jedoch nicht zu. Meine Gründe sind folgende,
Der Zeuge ist mehrmals in der Woche auf dem Grundstück seiner Eltern und überquert sehr oft den Truppenübungsplatz. Er ist hier quasi zu Hause und kennt sich mit den örtlichen Gegebenheiten sehr gut aus. Das gilt ebenso für Himmelserscheinungen, die regelmäßig auftauchen - wie hier die angeführten Sterne. Angenommen, dass man irgendwo fremd ist, kann es sicherlich vorkommen, dass es zu solchen Verwechslungen kommt. Allerdings sind die Bewegungen der Objekte sehr umfangreich und meiner Meinung nach nicht mit Sternen zu erklären, selbst wenn diese noch so bunt schillern und flimmern. Dann könnte man eher noch die erwähnten Flugzeugmodelle heranziehen, was ich jedoch für ausgeschlossen halte.
Ein wesentlicher Aspekt gerade der zweiten Sichtung ist der, dass dieser mit physikalischen Wechselwirkungen einher zu gehen scheint. Sicherlich ist es auch möglich, dass aufgrund des aufkommenden Stresspotentials bei dem Zeugen dieser überhastet versucht hatte, sein Auto zu starten, und dies in seiner Panik nicht schaffte. Allerdings macht der Zeuge im Gespräch den Eindruck, dass er erst richtig Panik bekommen hat, als er dann den Wagen nicht mehr starten konnte. Das derartige vergleichbare physikalische Wechselwirkungen existieren und vorkommen, haben die Fachleute und Kollegen der MUFON schon mehrfach glaubwürdig dargestellt. Auch andere Sichtungsberichte zeugen von diesen physikalischen Wechselwirkungen und unterstreichen ein Phänomen, das einfache Erklärungsmöglichkeiten wie Modellflieger und Miniheißluftballone ausschließt. Da ich diese physikalischen Wechselwirkungen auch bei meiner Anfrage an die Bundeswehr ansprach und diese Interesse zeigte, über den Fall weiter informiert zu werden, gehe ich davon aus, dass auch hier evtl. doch entsprechende Beobachtungen gemacht wurden - was ich natürlich nur so in den Raum stellen kann.
CENAP: Bevor nun Herr Knörr sein Fazit über die Fälle zieht, muss er noch beträchtlichen Raum für Hetze gegen CENAP einräumen, um dann zu nachfolgendem Fazit zu kommen!

DEGUFO: Nun zu meiner Beurteilung:
Der Fall, bzw. beide Sichtungensfälle, sind erstaunlich, und meine Recherchen haben in verschiedene Richtungen geführt. Alle Anfragen und Untersuchungen auf konventionelle Ursachen hin konnte ich meiner Meinung nach für gescheitert erklären. Die Sichtungen des Herrn C. sind momentan nicht mit herkömmlichen Erklärungsmustern vereinbar, und somit stufe ich die beiden Fälle als GOOD UFO ein.
CENAP: Was die Begründung sein soll, dass der Zeuge vor Ort quasi zu Hause ist und somit den Sternenhimmel kennt, kann nur Herr Knörr nachvollziehen. Zeigt aber Unkenntnis in der Astronomie und ein computergestütztes Astronomie-Programm scheint nicht im Hause zu sein. Auch die meteorologischen Gegebenheiten im Rhein-Neckar-Raum scheint er nicht zu kennen, da in unserer Region leider der klare Sternenhimmel eine Ausnahme ist und bei astronomischen Ereignissen (wie Planetenkonjunktionen) meist Wolken die Sicht verbergen. Da aus den Aussagen (wenn überhaupt diese Frage an den Zeugen gerichtet wurde) des Zeugen nicht hervorgeht, wieweit seine Kenntnisse in Astronomie sind, ist anzunehmen, das Fixsterne wie Capella oder Sirius und deren genauen Standort bei der Beobachtung dem Zeugen nicht geläufig waren/sind! Wenn sich jedoch der Untersucher selbst nicht in diesen Bereichen auskennt, wie will er nur nach seiner Meinung die Stimuli wie sie selbst sein Kollege erkannt hat, einfach ausschließen?
Ebenfalls geht nicht hervor, wieweit Herr Knörr die örtlichen und regionalen Modellflugzeugclubs kontaktiert hat. Nach unseren Recherchen wurden/werden kaum genutzte Truppenübungsplätze wie der in Speyer tatsächlich von begeisterten Modellflugzeugfreaks für Flugevents in ungestörter Landschaft genutzt (ist natürlich für Ufologen verboten und macht man nicht). Man kann seine Modelle fliegen lassen und ausprobieren und bei Crash´s sind keine Menschen in Gefahr und die Szene spricht sich zu den Treffpunkten kurzfristig ab.
Des weiteren werden die Aufregung des Zeugen und die damit verbundene Fehlzündung beim Anlassen des Zeugen-Autos falsch interpretiert. Nur weil Herr Knörr auf die ufologische Fachliteratur zurückgreift und eine "Physikalische Wechselwirkung" erkennen will, die es in nur seltenen Fällen der internationalen UFO-Szene gibt und deren Nachweise auf dünnen Beinen stehen. Damit schließt er automatisch herkömmliche Erklärungsmuster aus und macht daraus GOOD UFO Fälle. Die Begründungen für diese beiden Sichtungen als GOOD UFO Fälle sind an den Haaren herbeigezogen und es werden dabei klare Hinweise für herkömmliche Erklärungen ignoriert bzw. ausgeschaltet obwohl vorhanden. Diese Fälle, hätten sie sich so abgespielt, wie man aus den spärlichen Informationen erfährt, hätte sicherlich ganz Speyer auf die Beine gebracht und die örtlichen Stromnetze sicherlich Störungen aufgezeichnet. Wobei auch hier zu vermuten ist, das Herr Knörr nicht einmal dort eine Anfrage gestellt hat um seine "Wunschfälle von physikalischen Wechselwirkungen" mit festgestellten Stromschwankungen oder gar lokale Black-Out´s zu untermauern.
Die abschließenden Spekulationen zur Bundeswehr in seinem Fazit lassen wir einmal gänzlich außen vor und berücksichtigen nur die dünnen Recherchen welche sich über ein Jahr hinzogen, bevor DEGUFO bzw. Herr Knörr diese Fälle der Öffentlichkeit zugänglich machte. 
Wir können bei beiden Sichtungen keine GOOD UFO Bewertung erkennen, da klare Stimuli-Muster für herkömmliche Erklärungen vorhanden und zu berücksichtigen sind.
 
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
DEGUFO: Ein "GOOD UFO" - Dreieckige Objekte - Minden - Oktober 2005
Zeugenbericht: Am frühen Abend an einem Oktobertag im Jahre 2005, es war schon dunkel, bin ich mit meiner Frau und meinen beiden Kindern nach Hause gegangen. Auf einmal habe ich über mir eine tief fliegende Formation aus 3 bis 4 dreieckigen Objekten vorbeiziehen sehen. Sie hatten drei Hauptlichter und ein kleines Licht in der Mitte. Sie flogen von Ost nach West. Trotz der Dunkelheit konnte ich die Form eindeutig erkennen, da mehrere Lichter der Umgebung die Objekte anleuchteten. Sie waren alle dreieckig und an den Ecken leicht abgerundet. Obwohl in der Nähe eine Hauptstraße vorbeiführt, konnte ich bei den vorbei fliegenden Objekten ein leicht zischendes Geräusch vernehmen. Es war echt beunruhigend, aber auch aufregend bis beängstigend, da dies nicht meine erste Sichtung war. Damals sah ich ein UFO von Nord nach Süd fliegen, das über mir plötzlich stehen blieb, mit seinen im Kreis angeordneten Lichtern rotierte und dann nach oben ins All verschwand.
Ergänzende Angaben aus der Befragung und dem Fragebogen:
Flugrichtung: ONO nach WSW
Winkelhöhe zu Beginn: 85°, Winkelhöhe am Ende: 50°
Geräusche: Zischen
Psychische Wechselwirkungen: Angst, Erstaunen
Eigene Erklärung für das Gesehene: Raumschiff
Fallermittler: Christian Czech
Diskussion und Beurteilung des Falls:
Der Zeuge macht einen glaubwürdigen Eindruck und erklärte sich sofort bereit, einen Fragebogen auszufüllen, sowie Skizzen anzufertigen. Auf Grund der Skizzen haben wir es hier mit einem Flugkörper zu tun, welcher bereits von 1989 bis 1991 in Belgien zu sehen war. Obwohl manche Skeptiker oder Ablehner hier wieder behaupten würde, dass es sich um Ultraleichtflugzeuge gehandelt hat, werde ich mich dieser Spekulation nicht hingeben. Immerhin hat der Zeuge drei identische Objekte gesehen. die hintereinander über ihn hinweg flogen. Es ist im Flugverkehr verboten, derart dicht hintereinander zu fliegen. Auch die Befeuerung von Ultraleichtflugzeugen entspricht nicht dem beschriebenen Erscheinungsbild. Sie besitzen ein weißes, ein grünes und ein rotes Licht. Der Flugverkehr kann ohnehin nicht mehr geprüft werden, da die Radaraufzeichnungen nur für 14 Tage gespeichert werden. Im vorliegenden Fall werden wir  (wie auch schon bei einer ganzen Reihe Sichtungen in Belgien) keine dem Objekt entsprechende Lösung finden. Eine Recherche in der UFO-Datenbank ergab keine weiteren Falleingänge zum Sichtungszeitpunkt. Die Wetterdaten aus dem Fragebogen stimmen mit den Daten des Wetterdienstes "Wetter-Online" überein. Auch sonst ergeben sich keinerlei Hinweise auf Unstimmigkeiten aus dem Fragebogen. Aus diesem Grunde wird der Fall mit GOOD UFO bewertet.
CENAP: War der Kollege von DEGUFO bei der Einschätzung in den beiden voraus aufgeführten Fällen auf der richtigen Spur, auch wenn sein Chef diese ablehnte, so ist er in diesem Falle ebenfalls falsch bei der Beurteilung zu GOOD UFO!
Spärlich genug sind die Informationen trotz Fragebogens, von genauer Höhe oder genauen Datum gänzlich zu schweigen. Dennoch kann Herr Czech das Wetter bestätigen, auch wenn die Information vorliegt: "Am frühen Abend an einem Oktobertag 2005" !
Die Beschreibung der Flugkörper sowie das Zischen sind eigentlich schon Hinweise auf normale irdische Flugzeuge, vom Ultraleicht war ja vom Zeugen gar keine Rede, aber Herr Czech bringt sie schon einmal in Verbindung mit der Belgien-Welle, bei welcher er Bezug zieht zu Fall Minden, aber Fakt ist das nicht (siehe die Fake-Fotos von Belgien)! Wie weit sich Zeugen in der Höhe verschätzen können und wie nah hintereinander die Flugkörper wirklich waren ist offen, dennoch kommen auch hier Flugzeuge in Betracht. Die Behauptung das es verboten ist so dicht hintereinander zu fliegen ist keine Aussage für die GOOD-UFO Beurteilung. Sehr wohl kann man mehrere Flugzeuge hintereinander fliegen sehen, man möge nur an Überführungsflüge denken und Anflüge zu Flughäfen. Gerade im militärischen Flugverkehr stoßen wir immer wieder auf "Vergehen" welche als Kavaliersdelikte dort angesehen werden. Dichtes Fliegen sowie tiefer Fliegen als erlaubt kommt gerade bei den kleinen Kurier-Maschienen vor und haben sich bei DFS-Erkundigungen (da wurde auch schon mal ein Kirchturm umflogen) bei CENAP-Fällen bestätigt, gerade zu der Belgien-Welle damals.
Das Erscheinungsbild von der Beleuchtung wie sie im Fall Minden aufgeführt wird spricht auch sehr für militärische Flugzeuge, welche an der Unterfläche nur weiße Lichter haben und so die berühmten dreieckigen UFOs ergeben. Es ist aber auch kein Argument gegen Ultraleicht-Flugzeuge auch hier gibt es Ausnahmen (hat ja auch ohne Not nur der Untersucher mit angeführt zur Rechtfertigung seiner Beurteilung), aber sehr wohl auf herkömmliche Flugzeuge. Somit sind Hinweise auf Stimuli gegeben welche maximal einen Fall mit ungenügenden Daten ergibt, aber keine Beurteilung zu GOOD UFO Fällen erlaubt! 
Die vom Zeugen erwähnte erste Beobachtung zur Stützung seiner zweiten Sichtung wäre bei genaurer Untersuchung sicherlich auf einen Disco-Strahler zurückzuführen, aber in diesem Fall war dies nur ein weiterer Hinweis auf ein Raumschiff, welcher der Untersucher scheinbar so stehen lassen wollte!
Fazit: 3 Fälle welche keine Beurteilung GOOD UFO zulassen und einen leichtfertigen Umgang bei der Beurteilung aber auch Defizite in der Fall-Untersuchung aufzeigen!

Hansjürgen Köhler/CENAP
7531 Views
Raumfahrt+Astronomie-Blog von CENAP 0