Blogarchiv
UFO-Forschung - Drohnen (UFO)-Einsätze im Alltag

.

Ungewöhnlicher Unfall: Drohne stürzt auf Autodach

Die Flugobjekte werden immer häufiger von Unternehmen eingesetzt

.

Es war ein Dienstag im Februar, vier Minuten nach 13 Uhr, daran erinnert sich Renate Poussin noch ganz genau, als einmächtiges Krachen ihren silbernen Polo erschütterte. Die 63-Jährige kam von einer Freundin, fuhr durch das beschauliche Itzstedt, ein Dorf im Kreis Segeberg nordöstlich von Norderstedt, als ein Gegenstand den Kleinwagen aus der Luft traf. "Da ist mir gerade ein Ufo raufgeknallt, hab ich im ersten Moment gedacht", sagt Poussin in ihrem Haus in Wohldorf-Ohlstedt. "der Knall hat mir noch Tage später in den Ohren gelegen." Als sie benommen aus dem Polo steigt, liegt das Ufo direkt vor ihren Füßen: Eine mehrarmige Drohne war vom Himmel und auf das Auto gestürzt. Wie sich herausstellte hatte ein Ingenieurbüro für Vermessung aus der Nähe von Bremen den Auftrag die Kreuzung Steindamm/Ecke mit der Drohne abzufotografieren. Beim Landeanflug passierte das Unglück, die schwere Drohne stürzte aus mehreren Metern Höhe mitten in den Verkehr.

"Der Unglückspilot stand da mit seinem Bauchladen", entrüstet sich Poussin. "Das tut mir ja leid, hat er gesagt." Sie antwortet aufgebracht: "Gehen Sie doch mal auf die Wiese, üben." Auch drei Wochen nach dem Unfall ist ihre Aufregung noch nicht verflogen. Mehr als 1500 Euro wird die Reparatur kosten, hinzu kommt ein nicht unbeachtlicher Wertverlust. Die abgestürzte Drohne hat tiefe Schrammen im Silberlack hinterlassen, dazu eine Delle in der Stahlhaut. Hinzu kommt: Das Auto gehört einer Freundin aus Südafrika, die zunächst nicht erreichbar war, die Ohlstedterin hatte es sich nur ausgeliehen.
"Ich verstehe nicht, dass die Drohne über der Straße fliegen durfte", sagt Renate Poussin. "Und dass der Pilot nicht in der Lage war, sie so zu kontrollieren, dass nichts passiert." Nicht auszudenken, sagt sie, was passiert wäre, wenn das unbemannte Luftfahrtsystem, die wie die Drohnen im Amtsdeutsch offiziell heißen, nicht die Dachkante getroffen, sondern die Frontscheibe vielleicht sogar durchschlagen hätte. Oder schlimmer noch, wenn sie einen Menschen verletzt hätte. So sei zum Zeitpunkt der Kollision direkt neben dem Auto ein Spaziergänger auf dem Gehweg unterwegs gewesen, vielleicht zwei Meter neben der Fahrbahn. "Die Drohne war schon so ein Riesending mit mehreren Rotoren." Die Verletzungen wären beachtlich gewesen.
Das Ingenieur-Büro, das den Unfall am Steindamm in Itzstedt zu verantworten hat, wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Vorfall äußern und verwies auf das laufende Verfahren. Auch die Frage, wofür die Drohne eingesetzt worden war, ließ es unbeantwortet. "Wir haben eine Genehmigung kommerzielle Flüge durchzuführen", hieß es nur.
Die Polizei, die den Unfall am 18. Februar aufgenommen hatte, spricht von einer "Verkettung unglücklicher Umstände". "Es hat diesen Vorfall gegeben", bestätigte eine Sprecherin der Polizei nach Rücksprache mit der Polizeistation Itzstedt und erklärte: An dem Dienstag Mitte Februar sei es sehr windig gewesen. Beim Landeanflug dann sei die Drohne von einer Windböe erfasst worden, die Drohne stürzte unkontrolliert ab und prallte gegen Poussins Volkswagen. Wie die Polizei noch erklärte, habe die beschuldigte Firma eine Zulassung für amtlich genehmigte Bildaufnahmen gehabt.
In Hamburg muss jeder Aufstieg einer Drohne gesondert beantragt und genehmigt werden (gilt für Drohnen bis fünf Kilogramm Gesamtgewicht). Die Wirtschaftsbehörde verlangt darüber hinaus einen Nachweis, dass der Drohnenbesitzer in der Lage ist, die Drohne aufsteigen, fliegen und wieder landen zu lassen. Rund 700 solcher Genehmigungen wurden im vergangenen Jahr ausgestellt – die Tendenz ist steigend. Große Drohnen erreichen eine theoretische Gipfelhöhe von mehreren 1000 Metern. Allerdings dürfen Drohnen lediglich auf Sicht geflogen werden.
Grundsätzlich gilt aber, dass die Drohne immer in Sichtweite des Steuerers bleiben muss und bei der privaten Nutzung höchstens 100 Meter hoch fliegen darf. Außerdem ist der Betrieb über Menschen oder Menschenansammlungen verboten. Zum Katalog der Einschränkungen gehört weiter, dass der jeweilige Grundstückseigentümer den Starts und Landungen zustimmen muss. In der Nähe von Flughäfen ist der Betrieb untersagt, auch ist ein Sicherheitsabstand zu Hochspannungsleitungen einzuhalten. Jederzeit muss der Steuerer in den Flug in Echtzeit eingreifen können. Automatisch geflogene Missionen ohne Zugriffsmöglichkeit wie etwa der massenhafte Pakettransport sind damit vorerst untersagt.
Technisch jedoch sind die Geräte schon jetzt so weit entwickelt, dass sie diverse autonome Aufgaben problemlos übernehmen könnten. Das größte Potenzial liegt in der koordinierten Zusammenarbeit der Geräte: Forscher der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich demonstrierten bereits, dass ein Schwarm von Microdrohnen präzise Bauwerke mauern kann, oder dass sich die Winzlinge gegenseitig vernetzt durch schwierige Manöver navigieren können.
Quelle: Die Welt
.

Indoor-Flugtag des Modellflugclubs - Fliegende GPS-Lichtorgel

Ahlen - 
Das gute Wetter am Wochenende – da wurde der Indoor-Flugtag des MFC nicht gerade von Besuchern überrannt. Dennoch ließen sich die Organisatoren die gute Laune nicht verderben und präsentierten ihre Flugobjekte.
Das schon fast sommerliche Wetter machte dem Modellflugclub Ahlen (MFC) am Sonntag einen Strich durch den inzwischen 6. Indoor-Flugtag. Zumindest konnten die Organisatoren eine brauchbare Erkenntnis ziehen: Die Sporthalle der Overbergschule hat sich als neuer Veranstaltungsort bewährt.
Das schon fast sommerliche Wetter machte dem Modellflugclub Ahlen (MFC) am Sonntag einen Strich durch den inzwischen 6. Indoor-Flugtag. Zumindest konnten die Organisatoren eine brauchbare Erkenntnis ziehen: Die Sporthalle der Overbergschule hat sich als neuer Veranstaltungsort bewährt.
„Auf unserem Flugplatz ist genauso viel los wie hier“, ließ sich der MFC-Vorsitzende Dr. Ulrich Kund die gute Laune nicht nehmen. Auch die beiden Organisatoren Wolfgang Arndt und Detlef Scheermann gaben sich entspannt. Während sich auswärtige Piloten dieses Mal komplett fernhielten, kamen immerhin noch 15 Piloten des MFC, um ihre rund 60 Modelle in der Halle fliegen zu lassen.
Der MFC hatte den Ortswechsel vorgenommen, weil die Sporthalle der Overbergschule wesentlich weniger Glasbausteine in der Seitenwand hat als die Sporthalle des Berufskollegs Europaschule und dadurch die Piloten an den Fernsteuerungen weniger geblendet werden. Das zahlte sich beim sonnigen Wetter am voll Sonntag aus.
Die Stars waren die Ultra-Leichtflugzeuge und die Quadrocopter. „Der wiegt nur 8,3 Gramm – inklusive Akku“, stellte Felix Zimmermann seinen „Mini-Vapor“ vor. Das Ultra-Leichtflugzeug besteht nur aus Flügeln aus Folie und einem leichten Carbon-Gestänge und bewegt sich flink in der Luft. Und die mögliche Flugzeit? „Der bleibt bis zu zehn Minuten in der Luft“, erklärte Felix Zimmermann, dass der Flugspaß nicht zu kurz kommt. Ein idealer Flieger für die Halle.
Bis zu einem Kilogramm schwer dürfen die Modelle in der Halle wiegen. Alle Modelle mit mehr Gewicht können bei Fehlsteuerung schon empfindliche Verletzungen hervorrufen. 700 Gramm Gewicht hat der Quadrocopter, ein Helicopter mit vier Rotoren. „Der ist von der Technik her wie eine Minidrohne“, beschrieb Detlef Scheemann sein Fluggerät. Der Clou: An Bord ist ein GPS-Modul. Das GPS ermöglicht es, den Quadrocopter exakt auf einer Stelle zu halten. Aber nicht nur das: Sollte er außer Sichtweite geraten, kann er ohne Probleme zu seinem Startort zurückkehren.
Aber das wird so schnell nicht passieren: Detlef Schemann hat seinen Quadrocopter mit LED-Lichtleisten versehen, die das Fluggerät wie ein UFO daherfliegen lassen. Ob Detlef Scheemann und Wolfgang Arndt jetzt nicht lieber draußen wären? „Kein Problem, es gibt ja noch viele Tage mit Sonnenwetter“, antworteten beide unisono.
Quelle: Ahlener Zeitung
4714 Views
Raumfahrt+Astronomie-Blog von CENAP 0